Nachrüstpflicht für ältere Aufzugsnotruf-Systeme bis zum 31.12.2020
Neben der Nachrüstpflicht für bestehende Aufzüge müssen auch ältere Notrufsysteme bis spätestens zum 31.12.2020 auf den aktuellen Stand der Technik (Zwei-Wege-Kommunikationssystem) gebracht werden.
Wir helfen bei allen Fragen und Aufgaben zur Nachrüstung des Aufzugsnotrufs und der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Sollte bei einem ungeeigneten bzw. veraltetem Aufzugsnotruf-System ein Defekt mit Reparaturbedarf auftreten, so empfehlen wir den sofortigen Ersatz und Einbau eines vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zwei-Wege-Notrufsystems.